Pressemitteilung
Stellungnahme ÖDP-Fraktion zur Optimierung der städtischen Beteiligungsstruktur
- Stadtratssitzung am 24.10.2022 -
In der Ratssitzung 26.09. wurde der Tagesordnungspunkt „Optimierung der städt. Beteiligungsstruktur das erste Mal beraten und wegen der Komplexivität der Thematik auf die Ratssitzung im Oktober verschoben.
Die immensen Verluste der Driburg Therme GmbH sollen mit den guten Gewinnen der Stadtwerke Bad Driburg GmbH über einen steuerlichen Querverbund verrechnet werden, woraus sich ein steuerlicher Vorteil ergibt. Insgesamt rechnet die Stadt mit einer Ersparnis an Körperschaftssteuer von € 162.000. So weit so gut.
Zur Errichtung des Querverbundes ist es allerdings erforderlich, dass die laufenden Aufwendungen der Therme wirtschaftlich auf die Stadtwerke transferiert werden müssen, d.h., die Stadtwerke müssen in die Betreiberstellung der Therme einsteigen. Genau gesagt, die Therme wird künftig durch die Stadtwerke betrieben und bewirtschaftet. Ein Pachtvertrag zwischen beiden Gesellschaften soll die Einzelheiten regeln.
Der Gesellschaftsvertrag der Driburg Therme GmbH sagt unter § 2 Absatz 1 aus:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung und der Betrieb eines Thermalbades zur Benutzung durch die Bevölkerung und die Allgemeinheit.“
Somit wird durch den Pachtvertrag der o.g. Gesellschaftszweck der Therme aufgegeben und nach Aussage des Wirtschaftsprüfers der Stadt verbleibt bei der Therme lediglich das Geschäft der Vermietung und Verpachtung. Mehr nicht.
Die vertraglich geregelte Pacht, die die Stadtwerke jährlich an die Therme zu zahlen hat, beläuft sich auf 220.000 € über einen Zeitraum von 20 Jahren. Über die Gesamtlaufzeit des Pachtvertrages von 20 Jahren soll sich lt. Wirtschaftsprüfer ein kleiner Gewinn für die DriburgTherme GmbH ergeben. Auch hier – so weit so gut.
Doch wie sieht es in Zukunft dann bei den Stadtwerken der Stadt aus?
Auch hier ein Blick in den Gesellschaftervertrag:
Gesellschaftsvertraglicher Zweck der Gesellschaft ist die
- Errichtung, Betreibung und Unterhaltung von Anlagen zur Versorgung der Bevölkerung und der Gemeindeeinrichtungen mit Wasser
- Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien.
- Das Angebot und die Ausführung von Energie-Dienstleistungen.
Mit ihren „Verbundenen Unternehmen“ – hauptsächlich die Bad Driburg-Solar GmbH & Co.KG – und den „Beteilungen“ – vorrangig zu nennen die Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG – erwirtschaften die Stadtwerke hohe Erträge, im Jahr 2020 in Höhe von über einer halben Millionen Euro. Durch den Querverbund lassen sich – wie bereits oben angegeben, jede Menge Steuern sparen. Doch wie sieht es mit dem Risiko, welches künftig die Stadtwerke für den Betrieb der Therme zu tragen hat aus?
Eine Gesellschaft – die Stadtwerke -, die über Jahre hinweg gute Erträge erwirtschaftet hat, wird zukünftig hohe Verluste durch den Thermenbetrieb einfahren und eine Gesellschaft – die Therme -, die von Beginn an, hohe Verluste „erwirtschaftete“ fährt nach der Mindestlaufzeit des Pachtvertrages (20 Jahre) noch einen Gewinn ein. Dies erscheint uns in dieser Konstellation mit einem sehr einseitig zu Gunsten des Verpächters, der Therme GmbH, ausgerichteten Pachtvertrag, höchst fragwürdig.
Die hohen Verluste der Therme, die z.Zt. die Stadt Bad Driburg durch einen Betriebskostenzuschuss ausgleicht, werden dann zukünftig die Stadtwerke zu tragen haben.
Ein entsprechender Beschluss im Rat, den Stadtwerken den Betriebskostenzuschuss zu gewähren wäre hier zwingend notwendig, um nicht die Stadtwerke in Zahlungsschwierigkeiten zu treiben.
Insgesamt sind für die von B90/Die Grünen, SPD und ÖDP an Stadt und Wirtschaftsprüfer (pwc) gestellten Fragen für die ÖDP-Fraktion nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Vieles erscheint weiterhin fragwürdig, der Pachtvertrag lässt Fragen offen. Zudem ist er sehr einseitig zugunsten der DriburgTherme GmbH ausgelegt.
Zum uns vorliegenden Pachtmodell gibt es von Seiten der Stadt keine Alternativen.
Eine Alternative könnte z.B. eine Fusion der beiden Gesellschaften sein.
Zudem hätte dieser Tagesordnungspunkt nach unserer Auffassung erst einmal in den zuständigen Fachgremien, d.h., in den Aufsichtsräten Therme und Stadtwerke vorberaten werden müssen. Erst danach abschließend im öffentlichen Teil einer Ratssitzung. Durch den uns vorliegenden Beschlussvorschlag im 1. Teil „…. und weist die Vertreter der Stadt in den zuständigen Gremien an, den dazu notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.“ wird den Vertretern in diesen Gremien lt. Gemeindeordnung die Möglichkeit genommen, eine andere Entscheidung zu treffen.
Zudem läuft z.Zt. das Investorenauswahlverfahren für ein zukünftiges „Thermenhotel“.
Es ergibt sich für einen zukünftigen Investor die Möglichkeit, die Therme von der Stadt zu erwerben oder auch in die Betreiberstellung einzusteigen.
Das Ergebnis des Auswahlverfahren sollte nach Ansicht der ÖDP-Fraktion abgewartet werden. Über weitere Maßnahmen – wie die „Optimierung der städt. Beteiligungsstruktur“
sollte später verhandelt werden.