Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP und SPD Fraktionen bewahren die Stadt Bad Driburg vor Schaden von fast 900.000 €

Stadt Bad Driburg räumt Fehler ein und nimmt Vertrag zur Quellnutzung mit dem Grafen zurück

Nachdem die Fraktionen von SPD und ÖDP nach dem Ratsbeschluss zur Nutzung der Quellen auf dem Eggelandareal die Kommunalaufsicht angerufen haben, hat der Landrat als Kommunalaufsicht zur Eingabe Stellung genommen.
In großen Teilen folgt der Landrat der Eingabe der Fraktionen.
Die Stadt Bad Driburg hat in ihrer Stellungnahme zur Eingabe Fehler eingeräumt und bereits mit Wirkung vom 20.05.21 (!) den Vertrag wegen Irrtums angefochten, wie es juristisch heißt.
Zu der eigentlich vereinbarten Zahlungen von 50.000 € jährlich sei es bislang nicht gekommen, somit sei der Stadt kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung.
(Die Kommunalaufsicht führt hierzu u.a. aus, dass der Bürgermeister der Stadt Bad Driburg den am 30.03.2021 geschlossenen Vertrag wirksam angefochten hat. Somit ist der „… Ratsbeschluss tatsächlich rückgängig gemacht worden und der aufgetretene Fehler in diesem konkreten Einzelfall hinreichend geklärt.“ Anm.:Seite 2, Abs. 1)
Hintergrund der Vereinbarung ist der Verzicht des Vertragspartners auf sein im Grundbuch eingetragenes Recht „…keinerlei Bohrungen und Handlungen zur Erschließung von Mineralquellen vorzunehmen…“. Doch dieses angebliche Recht bezieht sich nicht auf das Grundstück der ehem. Eggelandklinik, auf dem es bereits drei Quellen gibt. Hier liegen laut Wasserbuch (Anm.: bei der Bezrg. Detmold) die Rechte an den Quellen und deren Nutzung eindeutig bei der Stadt Bad Driburg.
„Erst nach unserer Eingabe ist dieser Fehler scheinbar der Verwaltung aufgefallen und der Vertrag wurde schnellstens rückgängig gemacht. Wir hätten für ein Recht gezahlt, das sowieso bei uns liegt. Das ist so als wenn man sein eigenes Auto kauft und anderen dafür Geld zahlt“ so die Fraktionsvorsitzenden Nadine Nolte/SPD und Petra Flemming-Schmidt/ÖDP.
Dieser Vertrag wäre bei besserer und richtiger Information des Rates nie gefasst worden, sind sich die Fraktionen sicher.
(Auch die Kommunalaufsicht folgt dieser Meinung: “Es kann davon ausgegangen werden, dass der Ratsbeschluss über die zeitlich befristete Verzichtserklärung in Kenntnis einer nicht bestehenden Dienstbarkeit so nicht gefolgt wäre, da die vereinbarte Zahlungsverpflichtung auf die Dienstbarkeit ausgerichtet war.“ Anm.; Seite 4, Abs. 4)
„Eigentlich ein Sieg für uns, das spart eine Menge Steuergeld“ so die Fraktionsvorsitzenden, „doch es bleiben Fragen offen, die Bürgermeister Burkhard Deppe uns und den Bürgern der Stadt noch zu beantworten hat.“
Gemäß Gemeindeordnung hat der Bürgermeister den Rat über „ …alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. …“ (Anm.: §55 GO NRW)
Hierzu hätte der Bürgermeister in den Sitzungen am 31.05. und 28.06. Gelegenheit gehabt. Passiert ist nichts. In der Ratssitzung im Juni gab Bürgermeister Deppe bekannt: „Wir befinden uns in guten Gesprächen mit dem Vertragspartner bzgl. der Eingabe bei der Kommunalaufsicht.“
Gespräche worüber? Der Vertrag war doch bereits seit 6 Wochen gekündigt.
Auch vom Vertragspartner kein Wort zur Vertragskündigung. Wir können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass er die Kündigung einfach so hingenommen hat. Schließlich hätte ihm die Stadt in den nächsten 15 Jahren ca. 900.000 € für sein (angebliches) Recht gezahlt.
Wie konnte die mangelnde Prüfung der Flurstücke im Grundbuch passieren? Warum wurden vor der Vertragsunterzeichnung die Grundbücher und die Wasserrechte nicht ausreichend geprüft?
Als der Fehler auffiel, warum wurde nicht das Gespräch mit den Fraktionen gesucht?
Fragen über Fragen die noch offen sind.
SPD und ÖDP Fraktion werden definitiv keinen vertraglichen Zugeständnissen zur Nutzung unserer eigenen Quellen gegenüber Marcus Graf Oeynhausen zustimmen.

Zurück