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Pressemitteilung

ÖDP begrüßt Stellungnahme des Deutschen Städtetags

Kommunen sollen für den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und ihres Selbstverwaltungsrechts eintreten

ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler begrüßt die neue Stellungnahme des Deutschen Städtetages zur Befassungskompetenz der Kommunen zu den aktuell diskutierten Freihandelsabkommen. Dutzende Gemeinden haben Resolutionen beschlossen, in denen die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), CETA (Comprehensiv Economic and Trade Agreement) und TISA (Trade in Services Agreement) unter Hinweis auf das gefährdete Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und der Gefährdung der kommunalen Daseinsvorsorge (z.B. Wasserversorgung, Krankenhäuser, Stadtwerke) abgelehnt wird.

Hintergrund der Stellungnahme ist, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags aktuell die Ansicht vertritt, dass es den Städten und Gemeinden verboten sei, sich mit diesem Thema zu befassen, da es sich nicht um Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft handle. „Dies ist der plumpe Versuch, die Kommunen zu verunsichern und einzuschüchtern“, kommentiert Moseler, der auch dem Mainzer Stadtrat angehört, den Vorgang. „Der Deutsche Städtetag schreibt (wie im Übrigen auch der Deutsche Landkreistag) klipp und klar, dass die dort vertretene Rechtsauffassung unzutreffend ist. Daher hat sich der Mainzer Stadtrat gegen die negativen Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge mehrheitlich ausgesprochen.“

Auch die ÖDP hat diesen unsäglichen Vorgang im Grundsatz prüfen lassen: Kommunen steht sowohl eine Verbandskompetenz als auch eine Befassungskompetenz zu. Damit geht der kommunale Wirkungskreis über die reine Aufgabenerledigung hinaus: „Es besteht kein Zweifel, dass die Gefährdung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden durch die geplanten Freihandelsabkommen droht. Die teilweise gemachte Einschränkung, dass ein konkreter örtlicher Bezug gerade für die Gemeinde, die sich mit dem Thema befassen will, gegeben sein muss, ist derart unlogisch und nicht nachvollziehbar, dass sich ein Eingehen hierauf erübrigt“, so der Richter a.D. Hermann Striedl (Regensburg).

Striedl weiter: „So bestimmt Art. 93 Z.4b GG: „Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz.“ Dies bedeutet, dass Gemeinden nicht nur das Recht zur Selbstverwaltung haben. Gemeinden haben sogar die Möglichkeit, das BVerfG anzurufen, wenn ein wesentliches Merkmal, nämlich das Selbstverwaltungsrecht, durch ein Gesetz (oder gleichzusetzen durch einen völkerrechtlichen Vertrag) verletzt wird. Diese Rechte haben nichts mit dem Selbstverwaltungsrecht zu tun. Es sind andere Rechte, die der Gemeinde als solcher zustehen.“

Die ÖDP ruft daher alle Kreise, Städte, Gemeindeverbände und Gemeinden auf, die negativen Auswirklungen auf die kommunale Daseinsvorsorge zu benennen und dagegen ein politisches 

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