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Pressemitteilung

Ein froher Gruß aus Bad Schilda am Eggegebirge

Martin Blumenthal 1. Vorsitzender Kreisverband HX-LIP-PB

Im Rahmen der Verhandlungen um den Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Bad Driburg und dem Grafen Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff fand ein großzügiger Verzicht auf eine (angeblich) im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit bezüglich der Wiesenquelle im Eggelandpark durch den Grafen statt, der sich dafür vertraglich eine stattliche Entschädigung von 50.000 Euro jährlich zzgl. Inflationsausgleich über 15 Jahre zusichern ließ: das entspricht einer Gesamtsumme von etwa 900.000 Euro. Dank merkwürdiger Vorgänge bei der städtischen Verwaltung und einer gräflichen Klage gegen die Stadt hat der damals geschlossene und von Seiten der Stadt zu spät widerrufene Vertrag nun unangenehme Folgen für die städtischen Finanzen.

Zu den Vorgängen: Eigentlich war der Vertrag von vornherein nichtig. Auf Initiative des Rechtsanwalts Heribert Böger, der SPD- und der ÖDP-Fraktion wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück, auf dem sich die Wiesenquelle befindet und das der Stadt gehört, gar keine Dienstbarkeit für den Grafen eingetragen ist. D.h.: der Graf hat auf etwas verzichtet, was ihm gar nicht zusteht. Für diese Nicht-Leistung dürfte es mithin keine Vergütung geben. Das hätte der Beigeordnete der Stadt Bad Driburg als Volljurist eigentlich selber leicht anhand der Grundbucheintragung und Kataster-Unterlagen feststellen können. Hat er aber nicht! Erst die Eingabe von SPD und ÖDP bei der Kommunalaufsicht des Kreises Höxter führte dazu, dass die städtische Verwaltung eine – wie sie selbst vor Gericht ausführte – umfangreiche Überprüfung vornahm, um dann das Rechtsgeschäft, d.h. den Vertrag durch Anfechtung rückabzuwickeln. Diese Anfechtung wurde jedoch viel zu spät vorgenommen.

Es handelt sich also zunächst einmal in aller Klarheit um ein Versagen der städtischen Verwaltungsspitze.

Man stelle sich einmal vor, Bürger Meier macht mit einem anderen Grundstückeigentümer einen Vertrag, in dem ihm der Vertragspartner die Nutzung der Garage auf seinem Grundstück gegen eine jährliche Zahlung von 360 Euro überlässt. Eine Überprüfung ergibt, dass dem angeblichen Grundstückseigentümer die Garage gar nicht gehört. Herr Meier vertrödelt es aber, den Vertrag zu beanstanden und zahlt einfach die jährliche Rate nicht.
Herr Meier heißt in diesem Fall aber nicht Herr Meier, sondern ist ein Spitzenbeamter der Stadt und möchte sogar bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2025 ihr Bürgermeister werden.Und der jährlich geschuldete Vertrag übersteigt die Miete der Garage in unserem Beispiel um das Vielfache.

Jetzt folgt der zweite Teil des Schildbürgerstreichs:
Der Vertragspartner von Herrn Meier klagt auf Erfüllung des Vertrags, obwohl er eigentlich gar keine Leistung für Herrn Meier erbringt.

Im Fall der Stadt Bad Driburg heißt der Vertragspartner Graf Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff.
In seinem Grußwort zum diesjährigen Schützenfest von Bad Driburg (zu lesen im Mitteilungsblatt der Stadt vom 12. Juli 2024) betont der Graf: „Für mich […] ist das klare Bekenntnis zur Stadt und dem Standort sehr wichtig. Es ist die Voraussetzung dafür, dass wir die Zukunft zusammen gestalten. […] Wir stehen füreinander ein, jeder fühlte sich für jeden verantwortlich ...“
Graf Marcus hat nun allerdings die vertraglich zugesicherte Zahlung durch die Stadt eingeklagt, wohl wissend, dass er an dem Grundstück der Wiesenquelle keinerlei Rechte besitzt.
Sieht so ein „Füreinander-Einstehen“ oder eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft aus?

Bleibt ein Problem: Wer kommt für den Schaden auf, der nun der Stadt droht? Eigentlich müsste der verantwortliche Beamte dafür einstehen. Doch „der Dumme“ wird wohl letztlich die Bad Driburger Bürgerschaft sein. Und der jetzt schon hohe Schuldenstand der Stadt erhöht sich noch einmal um eine „nette“, mindestens sechsstellige Summe.

Martin Blumenthal - 1. Vorsitzender ÖDP-Kreisverband Höxter-Lippe-Paderborn

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