Pressemitteilung
Bürgermeister in Erklärungsnot Teil II
Eine vor über 3 Jahren in Verbindung mit dem Heilbadvertrag abgeschlossene Verzichtserklärung fällt der Stadt Bad Driburg heute schwer auf „die Füße“. – Mit diesem Satz beginnt der Pressebericht der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Bad Driburg im Mitteilungsblatt vom 18.10.2024. Mittlerweile sind 7 Wochen „ins Land gegangen“ und wer glaubt, es hätte in der Zwischenzeit von Seiten des Bürgermeisters Burkhard Deppe und seines Beigeordneten Michael Scholle ein selbstkritisches „Nachdenken“ eingesetzt, der irrt gewaltig. Trotz einem für beide „desaströsen“ Gerichtsurteils beharren die Spitzenbeamten der Stadt darauf, 2021 nach „bestem Wissen“ gehandelt zu haben. Dies belegt die sehr ausführliche „Ansprache“ des 1. Bürgers der Stadt im Mitteilungsblatt vom 22.11.2024. Hier berichtet der Bürgermeister richtigerweise von intensiven Verhandlungsrunden der Jahre 2018 – 2021. Es sei mit mehr als „harten Bandagen“ gerungen worden. Dies kann die ÖDP Bad Driburg bestätigen. Mehr noch – der Bürgermeister wurde von Seiten Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff unverhältnismäßig hart angegangen. Bis Ende 2020 – und dies ist dem Bürgermeister zugute zu halten - hat er alles in seiner Macht Stehende versucht, einen für die Stadt akzeptablen Vertrag auszuhandeln. Und alle demokratischen Fraktionen standen gemeinschaftlich an seiner Seite.
Und dann?...kam der Zaun! Der „gräfliche Herr“ sperrte die Bürger der Stadt aus und setzte damit ein Zeichen! So einen Vorgang hatte die Stadt bis dahin noch nicht erlebt. “Bist Du nicht willig, so sperr` ich Dich aus“ – unter diesem „Motto“ wurde massiver Druck ausgeübt: auf die Bürgerschaft und im Besonderen auf den Bürgermeister und den Rat der Stadt.
Das „Ende“ dieses Vorgangs: Neue Verhandlungen – diesmal hauptsächlich seitens der Stadt vom
1. Beigeordneten geführt, brachten ein für den „Grafen“ zufriedenstellendes Ergebnis. Die Fraktionen der Stadt waren gespalten, doch eine nicht gerade komfortable Mehrheit nickte Ende März 2021 in geheimer Abstimmung den Heilbadvertrag samt Verzichtserklärungen ab. Was danach kam, war ein „Gezerre“ um die Verzichtserklärung bzgl. der so genannten „Wiesenquelle“. Der Sachverhalt dürfte bekannt sein: Die Stadt ist laut jüngstem Gerichtsurteil zur Zahlung von mehr als 950.000 Euro insgesamt für 15 Jahre verpflichtet. Der „Graf“ (nicht die Unternehmensgruppe Oeynhausen-Sierstorpff!) kassiert für eine nicht vorhandene Dienstbarkeit. Und es scheint seltsamerweise großes Verständnis für das „Nichtwissen“ auf beiden Seiten zu geben. Selbst CDU- und auch FDP-Fraktion haben Verständnis für diesen wohl „einmaligen Vorgang“. Eine Aufarbeitung - wie von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gefordert - kommt wohl weder für den Bürgermeister noch seinen Beigeordneten in Frage. Einen Satz in der „Ansprache“ des Bürgermeisters im Mitteilungsblatt möchte die ÖDP Bad Driburg besonders hervorheben:
„Am Ende eines Prozesses steht oftmals ein Konsens oder Kompromiss im Sinne eines Entgegenkommens bzw. gütlicher Einigung, nicht jedoch das Streben nach einer Maximalforderung.“ Das Landgericht Paderborn hat vor Urteilsverkündung beide Vertragsparteien – sowohl die Stadt als auch Marcus Graf von Oeynhausen Sierstorpff - aufgefordert, sich „gütlich“ zu einigen. Kein Angebot der Stadt konnte den „Grafen“ zufriedenstellen. So sieht keine gütliche Einigung aus. Von Fairness keine Spur!
Petra Flemming-Schmidt