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Pressemitteilung

Bürgermeister in Erklärungsnot

Landgericht verurteilt die Stadt Bad Driburg zur Zahlung

Petra Flemming-Schmidt ÖDP-Fraktionsvorsitzende

Eine vor über 3 Jahren in Verbindung mit dem Heilbadvertrag abgeschlossene Verzichtserklärung fällt der Stadt Bad Driburg heute schwer auf „die Füße“. Den Sachverhalt hierzu hat der Kreisvorsitzende der ÖDP
Martin Blumenthal in seinem Beitrag „Ein froher Gruß aus Bad Schilda am Eggegebirge“ Ende Juli im Bad Driburger Mitteilungsblatt auf den Punkt gebracht.

Wichtig allein ist festzuhalten – eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit bzgl. der Wiesenquelle gibt es nicht. Punkt. Der Bürgermeister Burkhard Deppe und sein Beigeordneter Michael Scholle sind trotz Rechtsberatung einem Irrtum unterlegen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Irren ist menschlich. Doch einen Irrtum sollte man sich dann bitte schön nicht nur eingestehen, sondern unverzüglich handeln.
Und dieses Handeln – sprich Anfechtung der besagten Verzichtserklärung - hat leider in diesem Fall zu lange (4 Wochen) gedauert.

In der Ratssitzung vom 02.09. unter dem Tagesordnungspunkt „Sachstand Klageverfahren in Sachen Verzichtserklärung“ wurde der aktuelle Sachstand weniger erläutert, dafür gab es seitens des Bürgermeisters eine minutiöse Darstellung des gesamten Themenkomplexes. Sehr schnell wurde der Fraktionsvorsitzenden der ÖDP Petra Flemming-Schmidt klar – hier geht es nicht nur um die Aufklärung eines Sachverhalts, hier geht es in erster Linie darum, mit dem Finger auf andere – sprich SPD- und ÖDP-Fraktion – zu zeigen. Was für eine Farce! Das Aufdecken des Fehlers durch beide Fraktionen steht plötzlich im Fokus des Sachstandsberichts. Der Überbringer der schlechten Nachricht sollte hier zum Schuldigen abgestempelt werden. In jeglicher Hinsicht ein mehr als fragwürdiger Auftritt des Bürgermeisters.
Der Versuch, sich „schützend“ vor seinen Beigeordneten zu stellen, mag ehrenwert erscheinen. In diesem Fall war dies leider wenig zielführend. Die CDU-Fraktion mit Andreas Amstutz an der Spitze hielt sich in dieser Sitzung merklich zurück. Dafür springt sie nun – warum auch immer – in einem Pressebeitrag Bürgermeister und Beigeordnetem an die Seite. Hier wird vom folgenschweren Irrtum abgelenkt und ein „Fehlverhalten“ eher bei den Fraktionen SPD und ÖDP gesucht. Was soll das? Als Ratsfraktionen sind wir der Bürgerschaft verpflichtet und haben als Rat eine Kontrollfunktion hinsichtlich der Verwaltung.
Gar nicht verwundert ist die ÖDP-Fraktion über die Aussage von Hasso Werk, Rechtsanwalt von Marcus Graf von Qeynhausen-Sierstorpff (veröffentlicht am 5.10. in einer heimischen Tageszeitung): „Hätte es diese Vereinbarung über die 50.000 Euro jährlich nicht gegeben oder wäre sie nicht rechtens, hätte man die Summe beim Heilbadvertrag drauflegen müssen“. Diese Aussage schafft Klarheit. Da weiß man, wo man dran ist.

Leider lässt hier der Rechtsanwalt die Preisprüfung seitens der Bezirksregierung völlig außen vor.

Doch an solchen Aussagen kann man ablesen, wohin die Reise geht. Die Stadt Bad Driburg wird zahlen – so oder so. Schließlich muss der Vertragspartner – sprich Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff – zufrieden gestellt werden. Koste es, was es wolle.

Eine faire Partnerschaft sieht anders aus.

Petra Flemming-Schmidt
Fraktionsvorsitzende der ÖDP im Rat der Stadt Bad Driburg

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